
Honorar
Unser Honorar für 2019 ist wie folgt gestaltet:
- Bei Rechtssachen mit einem Streit bis € 75.000,- gilt ein Stundensatz von € 250,–.
- Bei Rechtssachen mit einem Streit über € 75.000,- erhöht sich der Stundensatz um den Faktor 1,5 und beträgt somit € 375,– .
Neben dem Vergütungsbestandteil wird ein Zuschlag in Höhe von 5 % für Kanzleikosten sowie zahlbare USt und Vorauszahlungen in Rechnung gestellt.
Selbstverständlich besteht die Möglichkeit einer Ermäßigung, wenn die Kosten in keinem angemessenen Verhältnis zum Gegenstandswert einer Rechtssache stehen.
USt-IdNr.: NL800639042.B01
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