Van Rossenberg Advocaten handelt bei allen Tätigkeiten als alleiniger Auftragnehmer. Niederländisches Recht findet Anwendung. Die Haftung von Van Rossenberg Advocaten und allen Beschäftigten ist auf den jeweils ausgezahlten Betrag der Berufshaftpflichtversicherung von Van Rossenberg Advocaten beschränkt.